Grundsteuerreform

Aufgrund des Landesgrundsteuergesetzes vom 04.11.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach in öffentlicher Sitzung am 18.11.2024 über die Neufestsetzung der Hebesätze ab dem 01.01.2025 entschieden.

Um den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde eine Übersicht zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 zu geben, wurden folgende Vorlagen erstellt:

 

Die amtlichen Bodenrichtwerte können Sie dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) entnehmen. Sie erreichen das System auch über www.grundsteuer-bw.de.

Die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ostrach stehen jetzt bereit unter
Bürgerservice - Bodenrichtwerte bereit!

Hinweise zur Grundsteuer - Internetseite Finanzämter Baden-Württemberg

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: