Am 25.11.2023 ist das Gesetz zu Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten, welches unter anderem die folgenden wesentlichen Änderungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) mit sich brachte:
Baurechtliche Entscheidungen können in elektronischer Textform erlassen und nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetztes bekannt gegeben werden.
Einreichung eines Bauantrags oder Kenntnisgabeverfahrens in Papierform:
Die Einreichung in Papierform ist nur noch bis zum 31.12.2024 möglich. Einzureichen ist eine Ausfertigung des Bauantrags beim
Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Baurecht
Leopoldstr. 4
72488 Sigmaringen
Wir bitten die Zurverfügungstellung der Antragsunterlagen zusätzlich in elektronischer Form per e-mail an: post.baurecht@lrasig.de
digital: Die digitale Einreichung ist ausschließlich über das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBaBW) möglich:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-sigmaringen
Zur Antragstellung erforderlich:
Bitte beachten Sie, dass im Fall einer digitalen Einreichung auch die weitere Bearbeitung und Verbescheidung über das virtuelle Bauamt und daher ausschließlich digital erfolgt.