Das digitale Bauamt - Der Landkreis Sigmaringen informiert

Am 25.11.2023 ist das Gesetz zu Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten, welches unter anderem die folgenden wesentlichen Änderungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) mit sich brachte:

  • Anträge und Bauvorlagen werden künftig nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht.
  • Sämtliche Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese durch Abweichungen, Ausnehmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind.

Baurechtliche Entscheidungen können in elektronischer Textform erlassen und nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetztes bekannt gegeben werden.

Einreichung eines Bauantrags oder Kenntnisgabeverfahrens in Papierform:

Die Einreichung in Papierform ist nur noch bis zum 31.12.2024 möglich. Einzureichen ist eine Ausfertigung des Bauantrags beim

Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Baurecht
Leopoldstr. 4
72488 Sigmaringen

Wir bitten die Zurverfügungstellung der Antragsunterlagen zusätzlich in elektronischer Form per e-mail an: post.baurecht@lrasig.de

digital: Die digitale Einreichung ist ausschließlich über das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBaBW) möglich:

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-sigmaringen

Zur Antragstellung erforderlich:

Bitte beachten Sie, dass im Fall einer digitalen Einreichung auch die weitere Bearbeitung und Verbescheidung über das virtuelle Bauamt und daher ausschließlich digital erfolgt.

  • für Entwurfsverfasser: Anmeldung über das "Mein Unternehmenskonto"
  • für Bauherren: Anmeldung über das "BundID-Konto"
    Hinweis: Die Erstellung eines BundID-Kontos ist nur mittels Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat möglich.