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Öffentliche Bekanntmachungen

Neukalkulation und Neufestsetzung der Wassergebühren mit Änderung

Erstelldatum10.12.2025

Die vorliegende Gebührenkalkulation mit den darin getroffenen Prognosen der Verwaltung für die Neufestsetzung der Wassergebühren ab dem 01.01.2026 wird vom Gemeinderat in allen Punkten gebilligt.

Die Wassergebühr (Verbrauchsgebühr § 42 Abs. 1 WVS) wird ab 01.01.2026 auf 2,31 €/m³ festgelegt. Die Grundgebühren (§ 41 WVS) bleiben unverändert.

Die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird beschlossen.


Bereitgestellt am 10.12.2025

4. S a t z u n g zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserver­ sorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)PDF-Dokument163,87 KB10.12.2025
 

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