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Netze BW GmbH
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH
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Aktuelle Meldungen der Gemeinde Ostrach

Achtung Lebensgefahr !

Erstelldatum09.01.2026

Achtung: Lebensgefahr! Eisflächen nicht betreten

Die Gemeindeverwaltung und die Kies- und Schotterwerke Müller/Weimar informieren!

Die anhaltenden frostigen Temperaturen haben dazu geführt, dass sich auf vielen Gewässern im Gemeindegebiet Ostrach Eisflächen mit teilweise geschlossener Schneedecke gebildet haben. Diese Eisflächen stellen jedoch eine erhebliche Gefahr dar.

Die Minusgrade der vergangenen Tage reichen nicht aus, um eine sichere Tragfähigkeit des Eises zu gewährleisten. Je nach Temperaturverlauf, Sonneneinstrahlung und Gewässerbeschaffenheit kann es lange dauern, bis sich eine ausreichend dicke Eisdecke bildet. Zusätzlich wirkt eine Schneedecke isolierend und verzögert das vollständige Durchfrieren.
Erst ab einer Eisdicke von etwa 20 Zentimetern kann von einer gefahrlosen Betretbarkeit ausgegangen werden.

Die Gemeindeverwaltung stellt daher ausdrücklich klar:
Das Betreten von Eisflächen ist aus Sicherheitsgründen verboten.

Insbesondere Kinder können die Gefahr häufig nicht richtig einschätzen. Eisflächen wirken am Ufer oft stabil und tragen dort zunächst das Gewicht. Bereits wenige Meter weiter kann das Eis jedoch brechen, mit lebensgefährlichen Folgen.

Eltern werden dringend gebeten ihre Kinder über die Gefahren aufzuklären und sie eindringlich davor zu warnen, Eisflächen zu betreten. Tauwetter kann die Tragfähigkeit des Eises sehr schnell reduzieren. Wasserflecken, Verfärbungen und dunkle Stellen sind deutliche Hinweise auf brüchige oder zu dünne Eisflächen.

Kommt es zu einem Eiseinbruch, bleiben nur wenige Minuten, um sich aus dem eiskalten Wasser zu retten. Selbst gut trainierte Erwachsene haben unter diesen Bedingungen kaum Überlebenschancen. Betroffene sollten versuchen, sich flach auf die Eisfläche zu ziehen und mit gespreizten Armen und Beinen liegend in Richtung Ufer zu bewegen.

Zeugen eines Eiseinbruchs müssen unverzüglich über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren. Wenn möglich, sollte vom sicheren Ufer aus mit Hilfsmitteln wie einem Ast oder einer Leine Hilfe geleistet werden. Das Betreten der Eisfläche zur Rettung ist lebensgefährlich und unbedingt zu unterlassen.

Nach der Rettung ist die nasse Kleidung zu entfernen und die betroffene Person in trockene Decken oder Kleidung zu hüllen, um eine weitere Auskühlung zu verhindern.
Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung ist die stabile Seitenlage anzuwenden. Bei fehlender normaler Atmung muss sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Wichtige Verhaltensregeln im Überblick:

  • Keine Eisflächen betreten, die nicht ausdrücklich öffentlich freigegeben sind
  • Eltern sollen ihre Kinder eindringlich davor warnen, auf Eisflächen zu spielen
  • Auch scheinbar zugefrorene Seen haben unterschiedlich dicke Eisdecken
  • Eisflächen in der Nähe von Einläufen, Gräben und Fließgewässern meiden
  • Vorsicht bei bewachsenen Uferzonen und verschneiten Eisflächen
  • Knistert oder knackt das Eis, sofort flach hinlegen und in Bauchlage zum Ufer robben
  • Bei Unfällen sofort den Notruf 112 wählen und den genauen Einsatzort mitteilen
  • Eingebrochene Personen sollten sich möglichst wenig bewegen
  • Helfende müssen Abstand zur Einbruchstelle halten
  • Rettung nur mit Hilfsmitteln (Ast, Leine, Schal, Gürtel, Hockeyschläger etc.)
  • Eigene Sicherheit geht vor

Die Gemeindeverwaltung appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Hinweise zu beachten und verantwortungsvoll zu handeln.
Der Schutz von Leben und Gesundheit hat oberste Priorität.

Ihr Ordnungsamt 

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