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Haushaltsplan

Die Gemeinde ist verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Das Haushaltsjahr entspricht dabei immer dem Kalenderjahr. Die Haushaltssatzung wird vom Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen, sodass die Bürgerinnen und Bürger das Verfahren nachvollziehen können. Nach dem Beschluss muss die Satzung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden, die bestimmte Teile der Satzung prüft und gegebenenfalls genehmigt.

Der Haushalt einer Gemeinde stellt den finanziellen Gesamtplan dar und legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben im kommenden Jahr vorgesehen sind. Er zeigt außerdem, wie geplante Investitionen finanziert werden sollen und welche Verpflichtigungsermächtigungen bestehen. In der Haushaltssatzung gibt es sowohl genehmigungspflichtige Bestandteile, beispielsweise geplante Kreditaufnahmen, als auch nicht genehmigungspflichtige Punkte wie etwa die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für den Bauhof. Insgesamt stellt die Haushaltssatzung somit die verbindliche Grundlage für die geordnete Finanzwirtschaft der Gemeinde dar.

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