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Aktuelle Bodenrichtwerte

Kontakt

Die Bodenrichtwerte sind bei der Stadt Sigmaringen zu erfragen:

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
bei der Stadt Sigmaringen

Fürst-Wilhelm-Straße 5
72488 Sigmaringen

Postalische Adresse:
Postfach 1223
74282 Sigmaringen
Telefonnummer: 07571 106-497
E-Mail schreiben

Achtung!

Die Bodenrichtwerte stehen jetzt über das System BORIS bereit.

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert. Der gemeinsame Gutachterausschuss, der bei der Stadt Sigmaringen angesiedelt ist, legt die Bodenrichtwerte in der Gemeinde Ostrach fest und schreibt diese fort.

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ostrach zum Stichtag 01. Januar 2025

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ostrach zum Stichtag 01. Januar 2025

Aufgrund von § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 Gutachterausschuss-verordnung (GuAVO) hat der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen am 22. September 2025 die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Ostrach zum Stichtag 01. Januar 2025 ermittelt. Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen nimmt für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Sigmaringen die gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses wahr.Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.Neben dieser Bekanntmachung werden die Bodenrichtwerte und die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen in das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg (BORIS-BW -www.gutachterausschuesse-bw.de-) eingestellt. Die Daten können dort kostenfrei elektronisch abgerufen werden.Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage, Erschließungszustand, Form, Größe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt oder Immissionen bewirken i. d. R. Abweichungen des Bodenwertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte beim Gemeinsamen Gutachterausschuss ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen.Die Bodenrichtwerte gehen von einem voll erschlossenen, nach Baugesetzbuch und Kommunalabgabengesetz beitragsfreien und altlastenfreien Grundstück aus.Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) können aus den Bodenrichtwerten und den Bodenrichtwertzonen nicht abgeleitet werden.

Die zum Stichtag 01. Januar 2025 neu beschlossenen Bodenrichtwerte gelten für städtebauliche Zwecke und nicht für die Berechnung der Grundsteuer. Hier gelten weiterhin die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 einschließlich etwaiger vorgenommener Korrekturen oder Fortschreibungen zu diesem Stichtag.

Sigmaringen, den 08. Oktober 2025
gez. Markus Beck, Vorsitzender des Gemeinsamen Gutachterausschusses

Bodenrichtwerte Gemeinde Ostrach Stand: 01.01.2025 - Tabelle PDF-Dokument206,71 KB22.10.2025

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