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Förderprogramme

Mobilität

Förderprogramme zur Elektromobilität

Durch die Verkehrswende stehen nicht nur Politik und Gesellschaft, sondern auch Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Daher unterstützt das Land Baden-Württemberg die Unternehmen durch verschiedenste Förderprogramme beim Umstieg in die Elektromobilität. Nachfolgend finden interessierte Unternehmen eine Übersicht, welche Fördermittel hierzu zur Verfügung stehen bzw. beantragt werden können.

Fördermittelecheck Elektromobiltät

Förderung Elektromobilität Verkehrsministerium BW

Förderung BW-E-Nutzfahrzeuge Landesbank BW

Förderung Landeinfrastruktur Landesbank BW

Gebäude

Bund- und Landesförderungen für Modernisierung von Bestandsgebäuden

Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Alle Fördermittel für Ihr geplantes Vorhaben finden Sie im FördermittelCheck.

Fördermittelcheck

Bund- und Landesförderungen für Neubauten

Von Solarthermie, PV-Anlagen, Wärmepumpen bis zur Pellet-Heizung: Bei Neubauten gibt es viele Maßnahmen, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden können. Alle Fördermittel für Ihr geplantes Vorhaben finden Sie im FördermittelCheck.

Fördermittelcheck

Bundesförderungen für Gebäudebegrünung

Gebäudebegrünungen wirken wie „natürliche Klimaanlagen“ und Luftverbesserer. Gründächer bieten bei der sogenannten „intensiven Begrünung“ die zusätzliche Möglichkeit, weitere Nutzflächen auf den Dächern zu schaffen (um zu Gärtnern, für Freizeit und Erholung) und das ohne zusätzliche Grundstückskosten.

Fördermittelcheck Gebäudebegrünung

Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Programme zum Bauen, Kaufen, Modernisierungs-, Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen, Auskünfte und Beantragung bei den örtlichen Banken.

Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg

Aktuelle Landeswohnraumförderungsprogramme der Landesbank Baden-Württemberg.

Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg

Wiedervermietungsprämie

Mit der Wiedervermietungsprämie setzt das Land Anreize zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum.

Wiedervermeitungsprämie

Denkmalförderung

Das Land bietet Zuchüsse und Steuererleichterungen bei denkmalpflegerischen Maßnahmen an.

Denkmalförderung durch Zuschüsse

Denkmalförderung durch Steuererleichterungen

Ökologie

Bundesförderungen für Gebäudebegrünung

Gebäudebegrünungen wirken wie „natürliche Klimaanlagen“ und Luftverbesserer. Gründächer bieten bei der sogenannten „intensiven Begrünung“ die zusätzliche Möglichkeit, weitere Nutzflächen auf den Dächern zu schaffen (um zu Gärtnern, für Freizeit und Erholung) und das ohne zusätzliche Grundstückskosten.

Gebäudebegrünung

Für Unternehmen

Speziell für Unternehmen gibt es eine Reihe unterschiedlicher Förderungen auf Bundes- oder Landesebene, um die betrieblichen Emissionen zu senken.

Übersicht zu den Förderungen des Bundes

Speziell der Bund bietet umfassende Unterstützung mit den Schwerpunkten Beratung, effiziente Gebäude sowie Prozesse & Anlagen.

Förderdatenbank

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz BIK

Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW)

Förderprogramme für Unternehmensgründungen und Start-ups

Existenzgründungsportal Wirtschaftsministerium

Startup (BW)

Sonstige Förderprogramme

Förderprogramme von Bund und Land

Eine gute Übersicht über Förderprogramme und Bund und Land bietet auch die KEABW.

Förderprogramme und Bund und Land

LEADER

Gemeinsam unsere Region gestalten

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg für den Ländlichen Raum. LEADER steht für “Liaison Entre Actions de Développement de L'Économie Rurale” = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Die Gemeinde Ostrach gehört bereits seit 2015 zu der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben.

Was wird gefördert?

  • Grundsätzlich können nur Projekte gefördert werden, die im LEADER-Gebiet Mittleres Oberschwaben liegen bzw. diesem nutzt: Unser Aktionsgebiet
  • Das Projekt muss mindestens einem der Teilziele des Regionalen Entwicklungskonzept zugeordnet werden: Unsere Handlungsfelder und Teilziele
  • Das Projekt kann einem der Fördermodule des Landes zugeordnet werden: Fördersatztabelle (PDF-Dokument, 35,43 KB, 12.08.2024)
  • Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten von bis zu 700.000 €. Die Förderung (der Zuschuss) muss mindestens 5.000 € betragen. 
  • Das Projekt muss in einem Projektdatenblatt beschrieben werden. Dieses beinhaltet eine umfangreiche Projektbeschreibung mit Darlegung der Maßnahme, Ziele und Nutzen. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung und der Zeitplan plausibel dargestellt werden:
    Projektdatenblatt (Microsoft Word Dokument, 61,73 KB, 05.12.2024)
  • Das Projekt hat einen innovativen Charakter und ist diskriminierungsfrei gestaltet.

Ansprechsperson bezüglich Forderungen im Zusammenhang mit LEADER ist Frau Reichle:

Telefonnummer: 07585 300-37
E-Mail schreiben

Geförderte Projekte der Gemeinde Ostrach

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