Förderprogramme
Mobilität
Förderprogramme zur Elektromobilität
Förderprogramme zur Elektromobilität
Durch die Verkehrswende stehen nicht nur Politik und Gesellschaft, sondern auch Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Daher unterstützt das Land Baden-Württemberg die Unternehmen durch verschiedenste Förderprogramme beim Umstieg in die Elektromobilität. Nachfolgend finden interessierte Unternehmen eine Übersicht, welche Fördermittel hierzu zur Verfügung stehen bzw. beantragt werden können.
Fördermittelecheck Elektromobiltät
Förderung Elektromobilität Verkehrsministerium BW
Gebäude
Bund- und Landesförderungen für Modernisierung von Bestandsgebäuden
Bund- und Landesförderungen für Modernisierung von Bestandsgebäuden
Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Alle Fördermittel für Ihr geplantes Vorhaben finden Sie im FördermittelCheck.
Bund- und Landesförderungen für Neubauten
Bund- und Landesförderungen für Neubauten
Von Solarthermie, PV-Anlagen, Wärmepumpen bis zur Pellet-Heizung: Bei Neubauten gibt es viele Maßnahmen, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden können. Alle Fördermittel für Ihr geplantes Vorhaben finden Sie im FördermittelCheck.
Bundesförderungen für Gebäudebegrünung
Bundesförderungen für Gebäudebegrünung
Gebäudebegrünungen wirken wie „natürliche Klimaanlagen“ und Luftverbesserer. Gründächer bieten bei der sogenannten „intensiven Begrünung“ die zusätzliche Möglichkeit, weitere Nutzflächen auf den Dächern zu schaffen (um zu Gärtnern, für Freizeit und Erholung) und das ohne zusätzliche Grundstückskosten.
Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Programme zum Bauen, Kaufen, Modernisierungs-, Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen, Auskünfte und Beantragung bei den örtlichen Banken.
Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg
Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg
Aktuelle Landeswohnraumförderungsprogramme der Landesbank Baden-Württemberg.
Wiedervermietungsprämie
Wiedervermietungsprämie
Mit der Wiedervermietungsprämie setzt das Land Anreize zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum.
Denkmalförderung
Denkmalförderung
Das Land bietet Zuchüsse und Steuererleichterungen bei denkmalpflegerischen Maßnahmen an.
Ökologie
Bundesförderungen für Gebäudebegrünung
Bundesförderungen für Gebäudebegrünung
Gebäudebegrünungen wirken wie „natürliche Klimaanlagen“ und Luftverbesserer. Gründächer bieten bei der sogenannten „intensiven Begrünung“ die zusätzliche Möglichkeit, weitere Nutzflächen auf den Dächern zu schaffen (um zu Gärtnern, für Freizeit und Erholung) und das ohne zusätzliche Grundstückskosten.
Für Unternehmen
Speziell für Unternehmen gibt es eine Reihe unterschiedlicher Förderungen auf Bundes- oder Landesebene, um die betrieblichen Emissionen zu senken.
Übersicht zu den Förderungen des Bundes
Übersicht zu den Förderungen des Bundes
Speziell der Bund bietet umfassende Unterstützung mit den Schwerpunkten Beratung, effiziente Gebäude sowie Prozesse & Anlagen.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz BIK
Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW)
Förderprogramme für Unternehmensgründungen und Start-ups
Sonstige Förderprogramme
Förderprogramme von Bund und Land
Förderprogramme von Bund und Land
Eine gute Übersicht über Förderprogramme und Bund und Land bietet auch die KEABW.
LEADER
Gemeinsam unsere Region gestalten
Gemeinsam unsere Region gestalten
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg für den Ländlichen Raum. LEADER steht für “Liaison Entre Actions de Développement de L'Économie Rurale” = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Die Gemeinde Ostrach gehört bereits seit 2015 zu der LEADER-Region Mittleres Oberschwaben.
Was wird gefördert?
- Grundsätzlich können nur Projekte gefördert werden, die im LEADER-Gebiet Mittleres Oberschwaben liegen bzw. diesem nutzt: Unser Aktionsgebiet
- Das Projekt muss mindestens einem der Teilziele des Regionalen Entwicklungskonzept zugeordnet werden: Unsere Handlungsfelder und Teilziele
- Das Projekt kann einem der Fördermodule des Landes zugeordnet werden: Fördersatztabelle (PDF-Dokument, 35,43 KB, 12.08.2024)
- Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten von bis zu 700.000 €. Die Förderung (der Zuschuss) muss mindestens 5.000 € betragen.
- Das Projekt muss in einem Projektdatenblatt beschrieben werden. Dieses beinhaltet eine umfangreiche Projektbeschreibung mit Darlegung der Maßnahme, Ziele und Nutzen. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung und der Zeitplan plausibel dargestellt werden:
Projektdatenblatt (Microsoft Word Dokument, 61,73 KB, 05.12.2024) - Das Projekt hat einen innovativen Charakter und ist diskriminierungsfrei gestaltet.
Ansprechsperson bezüglich Forderungen im Zusammenhang mit LEADER ist Frau Reichle:
Telefonnummer: 07585 300-37
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