Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ermöglicht Gemeinden und Städten ihre städtebauliche Entwicklung weitgehend selbst zu bestimmen und zu steuern. Die Bauleitplanung wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen.

Im Rahmen des Bebauungsplans werden präzisere Vorschriften und Festlegungen für spezifische Gebiete, wie beispielsweise bestimmte Baugebiete, formuliert. Innerhalb dieser Regelungen werden ebenfalls genaue Festlegungen bezüglich der Art und des Umfangs der baulichen Nutzung getroffen

Der Flächennutzungsplan bildet den ersten Schritt der Gemeinde bei der Festlegung grundlegender Absichten für die Nutzung sowohl bebauter als auch unbebauter Flächen. Durch diesen Plan werden die Weichen für künftige bauliche oder alternative Nutzungen gestellt. Der Landschaftsplan wiederum liefert die notwendigen landschaftsökologischen und gestalterischen Grundlagen für den Umweltbericht. Hierzu gehören unter anderem die Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter für Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft und Klima, das Landschaftsbild sowie der Plan für landschaftspflegerische Maßnahmen.