Dienstag, 15. März 2022
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig (Quarantänezeiträume ab dem 12.01.2022) reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war.
Der Arbeitgeber muss nun beim Antrag des Verdienstausfalls beim Regierungspräsidium die Quarantänezeit seines Mitarbeiters mit einem PCR- oder Schnelltestergebnis einer offiziellen Teststelle nachweisen.