Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist in Baden-Württemberg das Landesjugendamt als überörtlicher Träger und die Jugendämter als örtliche Träger der Jugendhilfe.
In Baden-Württemberg ist das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg angesiedelt.
Bei jedem Stadtkreis und Landkreis ist ein Jugendamt eingerichtet, außerdem nehmen im badischen Landesteil vier kreisangehörige Städte (Konstanz, Rastatt, Villingen-Schwenningen und Weinheim) die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe wahr (insgesamt 48 Jugendämter).
Informationen für Familien finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg. Dort steht auch eine umfassende Broschüre über staatliche Leistungen und Beratungsangebote für Familien in Baden-Württemberg mit dem Titel "Informationen für Mütter und Väter" als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen für Familien finden Sie beispielsweise unter:
Der Wegweiser "Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg" nennt alle wichtigen Adressen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach den unterschiedlichen Lebensbereichen beziehungsweise Einrichtungstypen. Außerdem enthält er Adressen von Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Informationen zur Schulkinderbetreuung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Mit der Errichtung einer zentralen Servicestelle für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung zum 15. Mai 2008 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) bietet das Land Baden-Württemberg ein neues Beratungs- und Dienstleistungsangebot für alle Unternehmen im Land an. Das Leistungsangebot des KVJS für öffentliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen enthält bereits jetzt Grundinformationen zu allen rechtlichen und fachlichen Punkten, zu Realisierungsmöglichkeiten, zu öffentlichen Förderregelungen sowie einen Fortbildungsservice. Gegen eine Gebühr bietet der KVJS ab jetzt darüber hinaus umfassende Serviceleistungen für das Unternehmen oder den Träger der Einrichtung an. Die Servicestelle wurde unter Federführung des Wirtschaftsministeriums gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und dem KVJS entwickelt.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie zudem eine Broschüre mit dem Titel "Perspektiven zur Weiterentwicklung des Systems der Tageseinrichtungen für Kinder in Deutschland".
Weitere Informationen über Tageseinrichtungen finden Sie unter:
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bietet in seinem Kindergartenportal ausführliche Informationen über Kindergärten in Baden-Württemberg.
Das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderte Portal "Kinderbetreuung – Angebote an Hochschulen in Baden-Württemberg" hilft Studierenden und Hochschulangehörigen mit Kind, nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu suchen.