Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Zusammengefasst kann formuliert werden: "erst platzieren, dann qualifizieren".
Zur Zielgruppe zählen insbesondere Schulabgänger mit Behinderung sowie Erwachsene, bei denen im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens eine Behinderung aufgetreten ist, die die Weiterführung der bisherigen Beschäftigung trotz begleitender Hilfe unmöglich macht.
Unterstützte Beschäftigung ist nachrangig zu Berufsausbildungen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen beziehungsweise den Reha-Maßnahmen beispielsweise in einem Berufsförderungswerk.
Behinderung > 5. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen