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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und steuerliche Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Riester-Verträge werden in Form von zertifizierten Banksparplänen, Fondssparplänen und Rentenversicherungen angeboten.

Wenn Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (das gilt auch, wenn Sie beispielsweise als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind) oder wenn Sie zur Berufsgruppe der Beamten, Richter oder Soldaten gehören, können Sie einen "Riester-Vertrag" abschließen. Sie gehören dann zu den unmittelbar berechtigten Personen.
Aber auch wer nicht zu diesem Personenkreis gehört darf "riestern", sofern der Ehegatte zum berechtigten Personenkreis gehört und in einen Riester-Vertrag einzahlt.

Der Staat zahlt eine Grundzulage zuzüglich einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Seit 2008 beträgt die Höhe der Grundzulage 154 Euro. Die Höhe der Kinderzulage beträgt ab 2008 für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind 185 Euro. Für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind beträgt die Kinderzulage 300 Euro.

Seit 2008 erhalten Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen, eine Extraprämie in Höhe von 200 Euro.

Weiterhin kann auch die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge miteinbezogen werden. Weitere Informationen zum sogenannten "Wohn-Riestern" finden Sie im Online-Auftritt des Bundesministeriums der Finanzen.

Daneben besteht noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung durch einen Sonderausgabenabzug.

Der Versicherte erhält für seine Beiträge eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem Umfang der eingezahlten Beiträge bemisst. Diese Rente wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Alternativ können zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden.

Um die staatliche Förderung für einen Riester-Vertrag für das Jahr 2007 zu erhalten, muss der Zulagenantrag bis zum 31. Dezember 2009 bei der Vertragsgesellschaft vorliegen.

Auszahlungsbeträge der private Altersvorsorge sind – soweit sie auf den staatlich geförderten Beiträgen beruhen – in vollem Umfang zum dann aktuellen Steuersatz zu versteuern.

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