Wenn Sie Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen, sind Sie dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Hinweis: Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht keine Ausweispflicht. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) müssen Sie den Ausweis vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass