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Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist kündigen. Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich. Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anzuwendenden Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Beschäftigt der Betrieb, in dem Sie tätig sind, in der Regel mehr als zwanzig Arbeitnehmer (ohne Auszubildende), kann eine hiervon abweichende Kündigungsfrist vereinbart werden. Dabei darf für die Kündigung durch den Arbeitnehmer allerdings keine längere Kündigungsfrist als für den Arbeitgeber gelten.

Im Arbeitsvertrag kann auch eine für den Arbeitnehmer günstigere – also kürzere – Kündigungsfrist vereinbart werden. Solche einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gehen den jeweiligen tarifvertraglichen Regelungen vor.

Übergeordnete Lebenslage

Arbeitnehmer > 3. Kündigung und Kündigungsschutz

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