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Lebenslagen

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.

Die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen lassen sich in vier große Gruppen einteilen:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • fondsgebundene Lebensversicherung
  • Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist zur Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person berechnet wird.

Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Risikolebensversicherung und einem langfristigen Sparvertrag. Bei Vertragsende oder bei Kündigung der Kapitallebensversicherung wird ein Teil der eingezahlten Beiträge zusammen mit einer Gewinnbeteiligung (Leistungen aus erwirtschafteten Gewinnen der Versicherungsgesellschaft) ausgezahlt. Stirbt der Versicherte jedoch noch in der Sparphase, wird eine fest vereinbarte Geldsumme (die Versicherungssumme) zuzüglich der bis dahin zugeteilten Gewinnbeteiligung an Bezugsberechtigte (z.B. Familienangehörige) ausgezahlt.

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Arbeitnehmer > 7. Altersvorsorge

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