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Lebenslagen

Fachdienste des Integrationsamtes

Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Behinderungsarten, der breiten Palette der beruflichen Tätigkeiten und der von Betrieb zu Betrieb unterschiedlichen Arbeitsplatzbedingungen hat das Integrationsamt mit eigenem Personal besetzte Fachdienste eingerichtet. Die Integrationsfachdienste beraten und unterstützen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bei der Suche nach einem Ausbildung- oder Arbeitsplatz. Daneben helfen Sie, Schwierigkeiten innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse zu lösen, um das Beschäftigungsverhältnis aufrecht zu erhalten.

Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören insbesondere

  • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderem Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
  • schwerbehinderte Menschen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und hierbei besonderer Unterstützung bedürfen sowie
  • schwerbehinderte Schulabgänger.

Aufgaben

Die Fachkräfte der Integrationsfachdienste sind entweder auf die Fragen der beruflichen Teilhabe spezieller Gruppen behinderter Menschen ausgerichtet (z.B. Fachdienste für hörgeschädigte, blinde, suchtkranke oder seelisch behinderte Menschen) oder befassen sich unabhängig von der Art der Behinderung mit einem bestimmten Aufgabenbereich innerhalb der beruflichen Teilhabe (die beratenden Ingenieure beispielsweise mit der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen).

Die Mitarbeiter der Fachdienste (z.B. Ingenieure, Psychologen und Sozialarbeiter) beraten neben den schwerbehinderten Menschen auch ihre Arbeitgeber, die Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte. Sie übernehmen im Einzelfall auch die persönliche Betreuung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen, vor allem am Arbeitsplatz.

Die Fachdienste stellen ferner den fachlichen Kontakt zu anderen Einrichtungen und Fachleuten her, die den schwerbehinderten Menschen betreuen oder deren Einschaltung zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses notwendig wird (z.B. Ärzte, Lieferanten technischer Geräte).

Die Aufgaben der Integrationsfachdienste sind in den §§ 109 ff. SGB IX geregelt.

Weitere Informationen und Adressen von Integrationsfachdiensten finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

Übergeordnete Lebenslage

Behinderung > 5. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

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