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Betriebliche Altersvorsorge

Bis Ende 2001 war die betriebliche Altersversorgung größtenteils unternehmensfinanziert. Die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ist bindend.

Seit Januar 2002 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung ansparen kann. Diese Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Tarifvertrag oder sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen an. Neutrale Informationsangebote zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie im Servicezentrum für Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erhalten.

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Arbeitnehmer > 7. Altersvorsorge

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