Für die gesundheitliche Versorgung ihrer Versicherten stellen die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen zur Verfügung. Dafür erheben die Krankenkassen Beiträge, die seit 1. Januar 2009 mit der Einführung des Gesundheitsfonds einheitlich mit einem allgemeinen Beitragssatz bemessen werden.
Ab 1. Juli 2009 beträgt dieser 14,9 Prozent, für bestimmte Mitglieder gilt ein ermäßigter Beitragssatz, von 14,3 Prozent.
Insbesondere bei Arbeitnehmern und Rentnern werden die Beiträge vom Arbeitgeber beziehungsweise dem Rentenversicherungsträger mitfinanziert. Beim allgemeinen Beitragssatz trägt der Arbeitgeber einen Anteil von 7,0 Prozent des Bruttoarbeitslohnes, der Arbeitnehmer 7,9 Prozent des Bruttoarbeitslohnes.
Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber melden, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Der Arbeitgeber leitet den Gesamtbetrag an die Krankenkasse weiter. Die Krankenkassen wiederum führen die eingenommenen Beiträge direkt an den Gesundheitsfonds ab.
Die Krankenkassen erhalten zur Deckung ihrer Ausgaben Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds. Hierbei wird die unterschiedliche Versicherten- und Krankheitsstruktur berücksichtigt. Vereinfacht dargestellt erhalten Krankenkassen mit älteren und kränkeren Versicherten mehr Mittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.
Kommt eine Krankenkasse mit dem ihr zugewiesenen Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens erheben. Zusatzbeiträge in einer Höhe von bis zu 8 Euro können ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Erwirtschaftet die Krankenkasse Überschüsse, können auch Prämien ausgeschüttet werden.
Weitere Informationen zur Sozialversicherung bietet die Lebenslage "Arbeit und Beruf". Arbeitgeber finden weitere Informationen unter "Abführung von Steuern und Sozialabgaben".
Die Krankenkassen erarbeiten gemeinsam mit Ärzten und Krankenhäusern gemäß den gesetzlichen Vorschriften einen Leistungskatalog, der die angebotenen Regelleistungen enthält. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse noch über die Regelleistungen hinausgehende Satzungsleistungen und besondere Versorgungsformen (z.B. hausarztzentrierte Versorgung) anbieten. Hier lohnt es sich, bei der Auswahl einer Krankenkasse die Angebote zu vergleichen.
Grundsätzlich muss in der gesetzlichen Krankenversicherung für beanspruchte Leistungen eine Zuzahlung entrichtet werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Belastungsgrenze".
Hinweis: Besonderheiten beim Krankenkassenbeitrag und der Zuzahlungspflicht gibt es für Schüler, Auszubildende, Studierende und chronisch Kranke.
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