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Lebenslagen

Anbieter von Kindertageseinrichtungen

Die Einrichtungen zur Kinderbetreuung können von unterschiedlichen Anbietern – sogenannten Trägern – unterhalten werden z.B. von

  • Gemeinden
  • Trägern der freien Jugendhilfe
    • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
    • Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt)
    • sonstigen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. eingetragene Vereine)
    • Studentenwerken
  • Unternehmen als betrieblichen Kindertageseinrichtungen
  • privat-gewerblichen Anbietern, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen.

Der Betrieb einer Einrichtung zur Kinderbetreuung ist genehmigungspflichtig. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – KVJS) ist an viele Voraussetzungen gebunden.

Ausgenommen von dieser Erlaubnispflicht sind Betreiber von

  • Jugendfreizeit- oder Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen oder Schullandheimen,
  • Schülerheimen, die der Landesschulaufsicht unterstehen und
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die keine Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen, wenn sie
    • unter entsprechender gesetzlicher Aufsicht stehen oder
    • der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Hotel- und Gaststättengewerbes dienen.

Neben den Anforderungen des Landesjugendamts müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden, beispielsweise Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen (z.B. Fluchtwege).

Tipp: Hinweise zu den Anforderungen finden Sie in den Broschüren "Der Bau von Tageseinrichtungen für Kinder" und "Kinderkrippen und betreute Spielgruppen" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie in den "Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung" und "Sicherheit fördern im Kindergarten" der Unfallkasse Baden-Württemberg.

Für Fragen zum laufenden Betrieb (z.B. zur Betriebsführung) finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eine Seite mit Ansprechpartnern.

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