Die Einrichtungen zur Kinderbetreuung können von unterschiedlichen Anbietern – sogenannten Trägern – unterhalten werden z.B. von
Der Betrieb einer Einrichtung zur Kinderbetreuung ist genehmigungspflichtig. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – KVJS) ist an viele Voraussetzungen gebunden.
Ausgenommen von dieser Erlaubnispflicht sind Betreiber von
Neben den Anforderungen des Landesjugendamts müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden, beispielsweise Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen (z.B. Fluchtwege).
Tipp: Hinweise zu den Anforderungen finden Sie in den Broschüren "Der Bau von Tageseinrichtungen für Kinder" und "Kinderkrippen und betreute Spielgruppen" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie in den "Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung" und "Sicherheit fördern im Kindergarten" der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Für Fragen zum laufenden Betrieb (z.B. zur Betriebsführung) finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eine Seite mit Ansprechpartnern.