Wenn Sie sich als Eltern die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe wenden. Je nach Einzelfall kann Ihnen der Teilnahmebeitrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Wenn Sie krank sind, in die Klinik müssen oder zur Kur, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe Ihren Haushalt übernehmen. Die Haushaltshilfe wird Ihnen entweder von Ihrer Krankenkasse gestellt oder die Krankenkasse ersetzt Ihnen die Kosten für die Hilfeleistung.
Wenn Ihr Kind krank ist und Ihre Pflege braucht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freigestellt werden und Krankengeld erhalten.
Sie können auch eine Haushaltshilfe oder Tagespflegeperson beschäftigen, die Sie über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Eine Übersicht weiterer staatlicher Hilfen finden Sie in der Lebenslage "Geburt".