Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen.
Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, wird beim Abbruch – nach Ihrer Wahl – ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
Tipp: Das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" finden Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums.
Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.