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8. Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber

Wenn Sie bestimmte Personengruppen einstellen, Entlassungen vermeiden oder die Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmer unterstützen, besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Lohnzuschüssen und der Übernahme von Kosten in Anspruch zu nehmen.

Zu den wichtigsten Förderungen zählen:

  • Eingliederungszuschuss (bei Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen)
  • Einstellungszuschuss (für Neugründungen oder bei Einstellungen zur Vertretung von Beschäftigen, die eine Weiterbildungsmaßnahme absolvieren)
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
  • Programm "Kapital für Arbeit" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Weitere wichtige Leistungen, die Ihre Beschäftigten erhalten können, sind:

  • Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
  • Kurzarbeitergeld
  • für bestimmte Wirtschaftszweige in der Schlechtwetterzeit: Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen
  • Insolvenzgeld

Unter dem Titel "Fachkräfte für den baden-württembergischen Mittelstand" hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ein Praxis-Handbuch herausgegeben das Ihnen als kleines oder mittleres Unternehmen Lösungswege aufzeigt, Fachkräfte zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Darüber hinaus zeigt das Handbuch rechtliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten.

Für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen gibt es spezielle Förderungen, die Sie in der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung" finden.

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