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Lebenslagen

6.3. Leistungen bei stationärer Pflege

Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung im Heim nach Pflegestufen gestaffelte monatliche Pauschalbeträge.

Monatliche Pauschalbeträge

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 1.023 Euro
  • Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): 1.279 Euro
  • Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): 1.470 Euro (ab 2010: 1.510 Euro)
  • in Härtefällen: 1.750 Euro (ab 2010: 1.825 Euro)

Betreuungsbedarf

Vergleichbar mit dem Betreuungsbedarf für demenziell erkrankte Menschen bei der häuslichen Pflege unterstützt die Pflegekasse ähnliche Angebote in Heimen. Heime können, zulasten der Pflegeversicherung, demenziell erkrankten Menschen spezielle Angebote zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung anbieten, die durch zusätzliche Assistenzkräfte erbracht werden.

Übergeordnete Lebenslage

Behinderung > 6. Pflegeversicherung

Zuständig

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