Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und Geldleistungen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Sachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Monatliche Sachleistungen
- Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 420 Euro (ab 2010: 440 Euro)
- Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): 980 Euro (ab 2010: 1.040 Euro)
- Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): 1.470 Euro (ab 2010: 1.510 Euro)
- In besonderen Härtefällen: 1.918 Euro (ab 2010: 1.918 Euro)
Monatliches Pflegegeld anstelle der Sachleistungen
- Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 215 Euro (ab 2010: 225 Euro)
- Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): 420 Euro (ab 2010: 430 Euro)
- Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): 675 Euro (ab 2010: 685 Euro)
Betreuungsbetrag
Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) besteht die Möglichkeit zur Erstattung weiterer Kosten, die der Verbesserung bei der häuslichen Versorgung dienen.
Dazu zählen Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen:
- Tages- oder Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- Leistungen zugelassener Pflegedienste (sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt)
- anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote
Der Betreuungsbetrag ist ebenfalls gestaffelt:
- Grundbetrag für Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand: monatlich 100 Euro (jährlich 1.200 Euro)
- erhöhter Betrag für Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungsbedarf : monatlich 200 Euro (jährlich 2.400 Euro)
Tipp: Auch demenziell erkrankte Menschen mit einem geringerem Pflegebedarf, die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen, aber Betreuungsbedarf haben (sogenannte "Pflegestufe 0") können diese Leistungen erhalten.
Hinweis: In der privaten Pflegeversicherung tritt an die Stelle der Sachleistung eine Kostenerstattung, die der Höhe nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entspricht.