Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie die Namens- und/oder Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und Teil II (früher: Fahrzeugbrief) durchführen lassen.
Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist eine neue Betriebserlaubnis notwendig. In anderen Fällen benötigen Sie eine Abnahmebestätigung.
In den Verfahrensbeschreibungen dieser Rubrik erhalten Sie Informationen darüber, worauf Sie bei technischen Änderungen am Fahrzeug sowie bei Namens- und Adressänderungen achten müssen.