Die Feststellung des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks kann aus den verschiedensten Anlässen notwendig sein, beispielsweise weil das Grundstück verkauft werden soll oder weil es für eine Vermögensauseinandersetzung erforderlich ist.
Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Wert, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert (§ 194) und maßgeblich für Grundstückswertermittlungen im städtebaulichen Bereich.
Er unterscheidet sich von den steuerlichen Grundlagenwerten, die nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes gesondert durch die Finanzämter festgestellt werden, wie z.B. dem Einheitswert für inländischen Grundbesitz oder dem Grundbesitzwert als Grundlage für die Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Vorgenommen werden Verkehrswertermittlungen für Grundstücke sowie für Rechte an Grundstücken von den bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüssen, freien Sachverständigen und anderen Stellen.
Kaufpreissammlung
Zur Ermittlung der wertbestimmenden Faktoren führt der Gutachterausschuss auch eine sogenannte Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung sämtlicher Kaufverträge und anderer Urkunden über Eigentumsübertragungen.
Bodenrichtwert
Die Kaufpreissammlung ist auch Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) für Bauland (das heißt baureifes Land) zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Sie sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Belastete Grundstücke
Der Grundstücksverkehrswert kann erheblich sinken, wenn sich herausstellt, dass das Grundstück (beziehungsweise der Boden) mit Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen belastet ist und vor der Nutzung saniert werden muss. Genauso können wegen vorhandener Schadstoffe sensible Nutzungen unzulässig sein. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz bietet die Broschüre "Altlasten – Chancen und Risiken" an. Nähere Informationen zu Auskünften aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster bietet die Verfahrensbeschreibung.
Entscheidend für den Wert eines Grundstücks ist auch, ob darauf Reste von Kampfmitteln (z.B. aus dem Zweiten Weltkrieg) vorhanden sind. Kampfmittel sind beispielsweise Granaten oder Bomben, die abgeworfen wurden, aber nicht explodiert sind. Diese müssen sachgemäß entfernt werden, da das Grundstück sonst nicht gefahrlos genutzt werden kann.