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4. Kindertagespflege durch Tagespflegepersonen

Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung ist die Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson. Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags in einer anderen Familie, in der Wohnung seiner Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durch eine Tagespflegeperson betreut wird. Dabei darf die Tagespflegeperson gleichzeitig nicht mehr als fünf fremde Kinder aufnehmen. Das Kind wird damit in einem familiären Rahmen betreut, die Betreuungszeiten sind flexibel.

Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegestelle helfen Ihnen die Jugendämter oder Tagesmüttervereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag oder zur Haftung.

Vereinbarungen und Absprachen wie beispielsweise Eingewöhnungsphase, Betreuungszeiten, Urlaubszeiten, Vollmacht für einen Arztbesuch oder Kündigung, sollten Sie schriftlich in einem Betreuungsvertrag festhalten.

Hinweis: Im Handbuch Kindertagespflege, das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seinen Internetseiten zum Download anbietet, finden Sie weitere Informationen zur Kindertagespflege.

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