Die Ganztagsschule bietet einen durchstrukturierten Aufenthalt an mindestens vier Wochentagen. In dieser Zeit können Schüler auch nachmittags an ihrer Schule bleiben und bekommen dort ein Mittagessen.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Ganztagsschule.
Das Netz der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg wird weiter ausgebaut. Es gibt insgesamt drei unterschiedliche Formen der Ganztagsschule:
Grundschulen und Hauptschulen, die ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag unter erschwerten Bedingungen erfüllen, können Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung einrichten. Diese Ganztagsform wird in gebundener beziehungsweise teilweise gebundener Form angeboten. Die Ganztagsschule ermöglicht einen durchstrukturierten Aufenthalt von täglich mindestens acht Zeitstunden an mindestens vier Wochentagen.
Die offene Form der Ganztagsschule kann an Grundschulen und der Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen eingerichtet werden. Die Ganztagsschule in offener Angebotsform bietet einen durchstrukturierten Aufenthalt von täglich mindestens sieben Zeitstunden an mindestens vier Wochentagen. Eltern müssen ihre Kinder aus Gründen der Planungssicherheit zum Ganztagsbetrieb für ein Schuljahr verbindlich anmelden.
Das Ganztagsschulprogramm "Bedarfsorientierter Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg" hat zum Ziel, bis zum Schuljahr 2014/15 ein flächendeckendes Netz von Ganztagsschulen aufzubauen, sodass jedes Kind und jeder Jugendliche bei Bedarf eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe besuchen kann.
Tipp: Weitere Informationen zum Ganztagsschulprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums. Ebenso wird dort Liste der öffentlichen Ganztagsschulen angeboten.
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