Der Begriff "Telearbeit" beschreibt eine Form der Fernarbeit, ist aber bisher nicht einheitlich definiert. In zahlreichen Definitionen finden sich jedoch gemeinsam drei charakteristische Merkmale:
Für Sie als Arbeitgeber kann es finanzielle Vorteile haben, Telearbeit anzubieten. Beispielsweise sparen Sie
Das Angebot von Telearbeit kann auch dazu dienen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen beziehungsweise zu halten.
Folgende Formen der Telearbeit werden unterschieden:
Die Einsatzgebiete von Telearbeit sind sehr vielfältig. Sie reichen von einfachen Dienstleistungen (wie Daten- und Texterfassung) über gehobene Managementarbeitsplätze bis hin zur Unterstützung komplexer Entwicklungsaufgaben.
Typisch für Telearbeit ist die Möglichkeit, sich seine Arbeitszeit flexibel einzuteilen. Trotzdem gelten weiterhin das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die Bestimmungen der jeweiligen Tarifverträge, die die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die Pausendauer und die Ruhezeiten regeln.
Folgende Bedingungen sollten darüber hinaus bei Telearbeit in individuellen und betrieblichen Vereinbarungen geregelt werden:
Tipp: Ausführliche Informationen bietet die Broschüre "Telearbeit Leitfaden für flexibles Arbeiten in der Praxis" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Darüber hinaus stellt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Informationen bereit.
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