(Kommunale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung)
Die flexible Nachmittagsbetreuung bietet eine bedarfsorientierte Betreuung am Nachmittag für Grundschulkinder und Schüler an weiterführenden Schulen an.
Sie kann – im Rahmen der Gesamtplanung einer Kommune – für eine Betreuungszeit von 15 Stunden pro Woche eingerichtet werden. Die Betreuung kann sowohl von der Kommune als auch von freien Trägern (beispielsweise Kirchen und Fördervereinen) angeboten werden. Sie kann auch an Ganztagsschulen in offener Angebotsform stattfinden.
Die Beiträge für die flexible Nachmittagsbetreuung werden vom Träger festgesetzt und können unter Umständen (zu geringes Einkommen der Eltern) vom Jugendamt teilweise oder ganz übernommen werden.
Ob an einer Schule diese Betreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie gegebenenfalls auf der Homepage der jeweiligen Schule, zu der Sie über unseren Behördenwegweiser gelangen können.
Hinweis: An Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (Grund- und Hauptschulen sowie einzelne Förderschulen) können Betreuungsangebote des öffentlichen Schulträgers gefördert werden.
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