Der Hausarzt ist meistens Ansprechpartner Nummer eins bei gesundheitlichen Problemen. Er macht auch Hausbesuche, wenn Sie das Haus einmal krankheitsbedingt nicht verlassen können. Sie sollten sich gut überlegen, welchen Arzt Sie als Ihren Hausarzt wählen – örtliche Nähe sollte keinesfalls der einzige Entscheidungsgrund sein.
Tipp: Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin bietet die Broschüre "Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?" zum Download an. Hier finden Sie Informationen, worauf Sie bei der Auswahl eines Arztes achten sollten.
Hausärzte sind Fachärzte für Allgemeinmedizin. Wenn Sie mit einem speziellen Problem zu Ihrem Hausarzt kommen, wird er Sie bei Unsicherheiten oder bei besonders schwierigen medizinischen Problemen an einen Facharzt auf einem bestimmten medizinischen Gebiet (z.B. Haut- oder Nervenerkrankungen) überweisen.
Zögern Sie auch nicht, Ihren Hausarzt um eine Überweisung zu einem Facharzt zu bitten. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich die Praxisgebühr für den Facharzt sparen und dort schneller einen Termin bekommen. Auch wenn Sie bei einem Facharzt in Behandlung sind, können Sie jederzeit eine Überweisung an einen anderen Facharzt erhalten. Als Patient haben Sie das Recht, jederzeit die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen oder den Arzt auch zu wechseln.
Für nähere Informationen darüber, welche Rechte Sie als Patient haben, lesen Sie bitte das Kapitel "Patientenrechte".
Seit 1. Januar 2004 wird im Rahmen der Zuzahlungen zur Krankenversicherung für Arztbesuche eine sogenannte Praxisgebühr erhoben. Sie müssen für Besuche beim Arzt oder Zahnarzt oder bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus 10 Euro pro Quartal bezahlen. Innerhalb eines Quartals können Sie also beliebig oft zu Ihrem Arzt gehen und zahlen nur beim ersten Besuch die Praxisgebühr. Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Quittung als Nachweis der entrichteten Gebühr.
Auch wenn Sie von einem Arzt zu einem anderen oder in eine Ambulanz überwiesen werden, müssen Sie nicht neuerlich eine Praxisgebühr bezahlen, vorausgesetzt der zweite Arztbesuch fällt noch in dasselbe Quartal.
Die Praxisgebühr müssen Sie auch bezahlen, wenn Sie eine ärztliche Leistung im Notfall oder im organisierten Notfalldienst in Anspruch nehmen, jedoch ebenfalls nur einmal pro Quartal.
Hinweis: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Gesundheits-Check-ups sowie Schutzimpfungen (ausgenommen Reiseschutzimpfungen) sind generell von der Praxisgebühr ausgenommen. Des Weiteren sind Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von der Praxisgebühr befreit.
Gesundheit > 3. Ambulante und stationäre Behandlung