Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die Sie für Ihr Fahrzeug abschließen können. In diesem Kapitel finden Sie Informationen über folgende Versicherungen:
Als Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, unabhängig davon, wer fährt. Jeder Fahrzeugführer, der ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen benutzt, macht sich strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt sowohl Personen- als auch Fahrzeugschäden ab.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt
Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen mindestens gewählt werden. Viele Versicherer bieten auch Verträge mit einer unbegrenzten Deckungssumme an. Dabei ist bei jedem Sach- und Vermögensschaden die Deckungssumme unbegrenzt, bei Personenschäden stehen pro geschädigter Person acht Millionen Euro zur Verfügung.
Ansprüche gegen die Versicherung können sowohl Personen, die geschädigt wurden, geltend machen als auch der berechtigte Nutzer des Fahrzeuges. Hinsichtlich der Einzelheiten sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl entscheidend.
Der Versicherer erteilt Ihnen eine Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.
Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7-stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft.
Achtung: Bei einem Versicherungswechsel müssen Sie darauf achten, dass der Zulassungsbehörde die neue Versicherungsbestätigung rechtzeitig vorliegt. Sollte diese fehlen, kann die Behörde unter Umständen eine Betriebsuntersagung oder andere Zwangsmaßnahmen anordnen.
Die auch Kaskoversicherung genannte Versicherung ersetzt Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs entstehen, für die kein anderer Schadensersatz leistet. Es gibt zwei Arten:
Sie bietet Schutz bei:
Sie schließt die Leistungen der Teilkaskoversicherungen ein. Darüber hinaus sind noch Schäden durch eigenverschuldete Unfälle sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen versichert. Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung. Dasselbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.
Hinweis: In der Fahrzeugversicherung (Teil- oder Vollkaskoversicherung) kann der Versicherungsschutz mit einer Eigenbeteiligung des Fahrzeughalters kombiniert werden. Generell gilt: Je höher die Eigenbeteiligung, desto niedriger die zu zahlende Versicherungsprämie. Im Einzelnen ist auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaften zu achten.
Versichert werden durch derartige Versicherungen alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern. Bei Insassen-Unfallversicherungen zahlen die Versicherungen im Falle des Todes oder der Invalidität von Fahrzeuginsassen entsprechende Versicherungssummen. Nur die nachfolgend aufgelisteten Schadensfälle werden ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
Die Fahrzeug- oder Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt die anfallenden Kosten (z.B. Rechtsvertretung, Gericht, Sachverständige).
Versichert ist der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Police bezeichnete(s) Motorfahrzeug(e) zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger, die in seinem Eigentum stehen, von ihm gehalten werden, auf ihn zugelassen oder von ihm geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.
Tipp: Detaillierte Informationen zu den genannten Versicherungstypen bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft an.