Wenn Sie zu der Auffassung gelangt sind, dass Ihre Erfindung die genannten Kriterien und Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie eine Patentanmeldung vorbereiten.
Hinweis: Wenn Sie ein Patent anmelden wollen, können Sie dies selbst tun. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch nehmen oder nicht. Sie sollten hierbei jedoch bedenken, dass Fehler beim Verfassen der Patentschrift in der Regel nur unter Verlust des zeitlichen Ranges der Erfindung oder gar nicht zu korrigieren sind. Falls Sie beabsichtigen, die Erfindung auch im Ausland anzumelden, sollten Sie möglichst gleichzeitig einen Patentanwalt hinzuziehen. Wenn Sie über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, müssen Sie sich durch einen im Inland zugelassenen Patentanwalt vertreten lassen.
Tipp: Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen.
Bevor Sie eine Anmeldung vornehmen, sollten Sie eine Vorstellung davon haben, wie Sie Ihre Erfindung verwerten wollen (z.B. in Ihrem Unternehmen oder indem Sie eine oder mehrere Lizenzen vergeben). Patente sind mit Gebühren verbunden, die sich gerade für Einzelerfinder und kleine Unternehmen nicht lohnen, wenn keine Idee zur Verwertung der Erfindung vorhanden ist.
Wie Sie bei einer Patentanmeldung vorgehen müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Kosten Ihnen entstehen, können Sie in der Verfahrensbeschreibung "Patentanmeldung" nachlesen.
Hinweis: Ein Patent, das Sie in Deutschland anmelden, gilt nur hier. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, in anderen Ländern ein Patent anzumelden oder eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale Patentanmeldung vorzunehmen, mit denen Sie in mehreren Ländern gleichzeitig Schutz erlangen können. Sofern es sich dabei um Nachanmeldungen der gleichen Erfindung handelt, sollten Sie dies innerhalb eines Jahres zur Wahrung des zeitlichen Ranges der Erstanmeldung tun. Bei der Entscheidung, für welche Länder Sie für Ihre Erfindung Patentschutz anstreben, sollten Sie – neben finanziellen Aspekten – vor allem berücksichtigen, wo Sie die Erfindung vermarkten wollen und wo wichtige Konkurrenzunternehmen ansässig oder tätig sind.
Hat die Recherche ergeben, dass die Erfindung im Vergleich zum Stand der Technik nur auf einem erfinderischen Schritt beruht, können Sie ein Gebrauchsmuster anmelden. Alles Notwendige dazu können Sie in der Verfahrensbeschreibung "Gebrauchsmusteranmeldung" nachlesen.
Tipp: Ausführliche Hinweise finden Sie auch im "Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder" des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Von den Internetseiten des DPMA können Sie auch die jeweiligen Anmeldeformulare downloaden.
Patente, Marken, Ideentransfer > 2. Innovationen schützen (Patente, Marken, Muster) > 2.1. Patente und Gebrauchsmuster