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2.1. Patente und Gebrauchsmuster

Sie meinen, etwas erfunden zu haben und haben eine Idee, wie Sie Ihre Erfindung gewerblich nutzen können? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihre Erfindung patentfähig oder ob vielleicht eine Gebrauchsmusteranmeldung möglich ist.

Tipp: Solange Sie nicht wissen, ob eines der beiden Schutzrechte infrage kommt, sollten Sie Ihre Erfindung auf jeden Fall geheim halten, damit sie später die Schutzvoraussetzung der Neuheit erfüllt und zum Patent oder als Geschmacksmuster angemeldet werden kann.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen einen Überblick zur Vorgehensweise rund um Patente und Gebrauchsmuster ermöglichen:

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Patente, Marken, Ideentransfer > 2. Innovationen schützen (Patente, Marken, Muster)

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