Informationen und Hilfe in allen Lebenslagen

Lebenslagen

2. Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Verfahren.

Über die zahlreichen Formen der Betreuung für Ihr Kind informiert Sie die Lebenslage "Kinderbetreuung". Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Weitere Informationen

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Geburt

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