Informationen und Hilfe in allen Lebenslagen

Lebenslagen

2. Fahrzeuganmeldung und -abmeldung

Unabhängig davon, ob Sie sich ein fabrikneues oder ein "neues gebrauchtes" Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es vor der ersten Fahrt zulassen. Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es bei der Fahrzeugzulassung gibt und welches Verfahren infrage kommt, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, finden Sie alles Wissenswerte über den Zulassungsvorgang in der Verfahrensbeschreibung "Zulassung eines Fahrzeugs". Häufig bietet Ihnen auch der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, an, Ihr Auto für Sie zuzulassen.

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs

Sie haben sich gerade ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und wollen möglichst schnell sämtliche Formalitäten erledigen? In diesem Fall kommen je nach Sachlage unterschiedliche Verfahren infrage:

  • Kauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs
    Falls Sie ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben, das noch auf den bisherigen Eigentümer zugelassen ist, müssen Sie es schnellstmöglich an Ihrem Wohnsitz auf Sie umschreiben lassen. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug bereits in dem Stadt- oder Landkreis Ihres Wohnsitzes oder in einem anderen zugelassen ist.
    Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in der Verfahrensbeschreibung "Halterwechsel – Zulassung bei Gebrauchtwagenkauf".

    Darüber hinaus gibt Ihnen die Verfahrensbeschreibung "Zulassung eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen" Auskunft darüber, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein gebrauchtes Auto im Ausland gekauft haben und in Baden-Württemberg zulassen wollen.

    Hinweis: Der Verkäufer ist seinerseits dazu verpflichtet, der Zulassungsbehörde unverzüglich den Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs mitzuteilen. Näheres dazu erklärt die Verfahrensbeschreibung "Anzeigepflicht bei Fahrzeugverkauf".

  • Kauf eines bereits abgemeldeten Fahrzeugs
    Sollte das von Ihnen erworbene Gebrauchtfahrzeug bereits vom ehemaligen Eigentümer abgemeldet worden sein, müssen Sie es in Ihrem Zulassungsbezirk wieder anmelden. Ausführliche Informationen darüber erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Wiederzulassung eines Fahrzeugs".

Umzug

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Mehr dazu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ummeldung eines Fahrzeugs".

Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Stadt- oder Landkreises können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. In diesem Fall müssen Sie Ihre neue Adresse lediglich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Namens- und Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II".

Abmeldung eines Fahrzeuges

Möchten Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, können Sie es abmelden. Mehr Informationen dazu enthält die Verfahrensbeschreibung "Abmeldung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)".

Bewohnerparkausweis

In manchen Wohngebieten ist das Parken innerhalb bestimmter Zeiten nur mit einem entsprechenden Ausweis für Anwohner erlaubt. Beachten Sie, dass der Bewohnerparkausweis immer an das Kennzeichen gebunden ist.

Übergeordnete Lebenslage

Fahrzeuge

Zuständig

Zurück zu allen Lebenslagen

Gittinger neue medien