Unabhängig davon, ob Sie sich ein fabrikneues oder ein "neues gebrauchtes" Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es vor der ersten Fahrt zulassen. Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es bei der Fahrzeugzulassung gibt und welches Verfahren infrage kommt, erfahren Sie in diesem Kapitel.
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, finden Sie alles Wissenswerte über den Zulassungsvorgang in der Verfahrensbeschreibung "Zulassung eines Fahrzeugs". Häufig bietet Ihnen auch der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, an, Ihr Auto für Sie zuzulassen.
Sie haben sich gerade ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und wollen möglichst schnell sämtliche Formalitäten erledigen? In diesem Fall kommen je nach Sachlage unterschiedliche Verfahren infrage:
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Mehr dazu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ummeldung eines Fahrzeugs".
Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Stadt- oder Landkreises können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. In diesem Fall müssen Sie Ihre neue Adresse lediglich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Namens- und Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II".
Möchten Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, können Sie es abmelden. Mehr Informationen dazu enthält die Verfahrensbeschreibung "Abmeldung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)".
In manchen Wohngebieten ist das Parken innerhalb bestimmter Zeiten nur mit einem entsprechenden Ausweis für Anwohner erlaubt. Beachten Sie, dass der Bewohnerparkausweis immer an das Kennzeichen gebunden ist.