Die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen steht im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit eng mit den Kommunen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt in Jobcentern, gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen.
Arbeitsuchende und Unternehmen können sich direkt an die Jobcenter wenden. Auf jede gemeldete Stelle macht das Jobcenter passgenaue Personalvorschläge. Das Unternehmen erhält auf Wunsch die Profile der Arbeitsuchenden. Die Bewerber erhalten den Vermittlungsvorschlag schriftlich.
Um das Ziel der Vermittlung einer Arbeitsstelle schneller zu erreichen, stehen – neben der Eigeninitiative der Bewerber – auch weitere Angebote der Agentur für Arbeit zur Verfügung, beispielsweise:
Nähere Informationen zur Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit finden Sie in der nachfolgend aufgeführten Verfahrensbeschreibung. In der Verfahrensbeschreibung "Vermittlungsgutschein" erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie bei der Arbeitsuche kostenlos einen privaten Arbeitsvermittler einschalten können. In der Verfahrensbeschreibung "Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Job)" informieren wir Sie über die Vermittlung in zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, die im öffentlichen Interesse liegen.