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1.4. Mutterschutz

Für werdende Mütter gibt es zahlreiche gesetzliche Schutzbestimmungen. Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt einen besonderen Schutz vor Kündigung, vor finanziellen Einbußen und vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.

Das Mutterschutzgesetz gilt für

  • Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder einem Probearbeitsverhältnis stehen oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen,
  • Haushaltsgehilfinnen und Heimarbeiterinnen sowie
  • Frauen, die sich noch in der beruflichen Ausbildung befinden.

Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Schülerinnen, Studentinnen, Hausfrauen und Selbstständige. Für Beamtinnen und Richterinnen gelten vergleichbare Regelungen.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales in der Broschüre "Mutterschutz und Elternzeit".

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