Die kirchliche Trauung wird entsprechend den Bestimmungen der Religionsgemeinschaften durchgeführt. Adressen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg finden Sie online.
Ohne vorherige standesamtliche Eheschließung durften Paare bislang nicht kirchlich getraut werden. Dies hat sich seit Januar 2009 geändert. Paare haben nun die Möglichkeit, kirchlich zu heiraten, ohne zuvor nach staatlichem Recht die standesamtliche Ehe geschlossen zu haben. Die meisten Kirchen halten jedoch grundsätzlich daran fest, dass die standesamtliche Hochzeit Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist.
Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in der Regel einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) und – sofern vorhanden – die Eheurkunde.
Achtung: Falls Sie sich dafür entscheiden, nicht standesamtlich, sondern nur kirchlich zu heiraten, sollten Sie beachten, dass Ihr Zusammenleben in diesem Fall lediglich als nichteheliche Lebensgemeinschaft gilt. Für den Fall, dass Ihre Lebensgemeinschaft scheitert, haben Sie insbesondere keinen Anspruch auf Unterhalt, das Erbrecht greift nicht und es erfolgt auch kein Zugewinnausgleich.
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