Wenn Sie einen Anspruch auf Zahlung (Entgeltforderung) aus einem Kaufvertrag, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit haben und die Zahlung des Schuldners ausbleibt, stellt sich die Frage, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können.
Wichtig ist, dass Sie bereits eine korrekte Rechnung gestellt haben, der der geschuldete Betrag und die Zahlungsfrist entnommen werden können.
Zahlt der Schuldner diese Rechnung nicht rechtzeitig, können Sie ihm eine Zahlungsaufforderung (Mahnung) schicken. Mithilfe der Mahnung fordern Sie den Schuldner auf, die geschuldete Forderung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen.
Tipp: Falls Sie die Anschrift eines Schuldners nicht kennen sollten, kann Ihnen eine Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.
Reagiert der Schuldner auch auf die Mahnung nicht oder ist eine Mahnung ausnahmsweise nicht erforderlich, können Sie beim zuständigen Amtsgericht unter bestimmten Voraussetzungen einen Mahnbescheid beantragen und damit ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Zahlt der Schuldner auch nach Erhalt des Mahnbescheids nicht, ohne der Forderung zu widersprechen, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Mithilfe des Vollstreckungsbescheids können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben.
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